Regelung der Platzvergabe in Lorscher Kindertagesstätten

Die Vergabe von Betreuungsplätzen im folgenden Kindergartenjahr für die Monate August – Dezember erfolgt in der Regel im März/April eines jeden Jahres. Bei der Platzvergabe werden der Platzvergabe werden grundsätzlich nur Anmeldungen berücksichtigt, für die der Stadtverwaltung Lorsch eine Vormerkung (Anmeldung) bis zum 28. Februar vorliegt. Alle rechtzeitig eingegangen Anmeldungen erhalten bis spätestens 30. April das Ergebnis der Platzvergabe.

 

1. Kriterien bei der Vergabe von freien Plätzen in Kindertagesstätten

 

1.1.    Wunscheinrichtung Erstpriorität

Sollte die Nachfrage an die Wunscheinrichtung die freien Plätze übersteigen, dann erfolgt die Vergabe von freien Plätzen zunächst mit Berücksichtigung der

 

1.2.    Geschwisterkind Regelung.

Die Regelung gilt, wenn zum beantragten Zeitpunkt des Platzbezugs in der Einrichtung ein Geschwisterkind diese Einrichtung besucht. Sie gilt auch dann, wenn der Platzbezug zum Beginn eines neuen Kindergartenjahres erfolgen soll und das Geschwisterkind die gleiche Einrichtung zum Ende des unmittelbar davor liegenden Kindergartenjahres verlässt.

Im Anschluss erfolgt die Vergabe nach dem

 

1.3.    Geburtsdatum, hier Vergabe an Kinder nach dem Alter absteigend

Sollten mehrere Kinder am gleichen Tag geboren sein, erfolgt die Platzvergabe nach dem früheren Anmeldedatum und bei gleichem Anmeldedatum dann per Losentscheid.

Sollte dann kein freier Platz mehr in der Wunscheinrichtung Erstpriorität zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe für die zweite angegebene Einrichtung nach nachstehenden Kriterien:

 

1.4.    Wunscheinrichtung Zweitpriorität

Sollte die Nachfrage an die Wunscheinrichtung die freien Plätze übersteigen, dann erfolgt die Vergabe von freien Plätzen nach dem

 

1.5.    Geburtsdatum, hier Vergabe an Kinder nach dem Alter absteigend

Sollten mehrere Kinder am gleichen Tag geboren sein, erfolgt die Platzvergabe nach dem früheren Anmeldedatum und bei gleichem Anmeldedatum dann per Losentscheid.

 

1.6.    Sonstige Einrichtung

Sollte das Kind auch in der zweiten Wunscheinrichtung keinen Betreuungsplatz erhalten, wird den Eltern bei noch vorhandenen freien Plätzen in anderen Einrichtungen ein Angebot vorgelegt. Es werden zunächst Plätze Eltern mit den ältesten Kindern angeboten. Hierbei werden sämtliche noch freien Plätze in allen Einrichtungen angeboten.

 

Sonderregelung für Kinder, die aus einer Krippe heraus einen Platz in einer Kindertagesstätte beantragen:

Kinder, die bereits einen Krippenplatz belegen und aufgrund des Alters diesen abgeben müssen, werden anderen Kindern gegenüber bei der zentralen Platzvergabe nur in dem Punkt bevorzugt, wo für beide Kinder für den gleichen Zeitpunkt und für die gleiche Einrichtung Anträge vorliegen. Sollten mehrere Krippenkinder einen Platz wünschen, so geht es nach der Reihenfolge des Alters (absteigend), dann nach dem Anmeldedatum und dann nach Losentscheid.

 

 

2. Kriterien bei der Vergabe von freien Plätzen in Kinderkrippen:

 

2.1.    Wunscheinrichtung

Sollte die Nachfrage an die Wunscheinrichtung die freien Plätze übersteigen, dann erfolgt die Vergabe von freien Plätzen zunächst mit Berücksichtigung der

 

2.2.    Geschwisterkind Regelung

Die Regelung gilt, wenn zum gewünschten Zeitpunkt des Platzbezugs in der Einrichtung ein weiteres Kind diese Einrichtung besucht. Sie gilt auch dann, wenn der Platzbezug zum Beginn eines neuen Kindergartenjahres erfolgen soll und ein älteres Kind die gleiche Einrichtung zum Ende des davor liegenden Kindergartenjahres verlässt.

Dies gilt aber auch, wenn das ältere Kind nicht die Krippe sondern die Kindertagesstätte in der Einrichtung „In der Viehweide“ besucht.

Danach erfolgt die Vergabe von freien Plätzen nach dem

 

2.3.    Geburtsdatum, hier Vergabe an Kinder nach dem Alter aufsteigend

Sollten mehrere Kinder am gleichen Tag geboren sein, erfolgt die Platzvergabe nach dem früheren Anmeldedatum und bei gleichem Anmeldedatum dann per Losentscheid.

 

 

3. Die Platzvergabe für alle anderen Anmeldungen, also Anmeldungen für Plätze im folgenden Kindergartenjahr für die Monate Januar – Juli, Anmeldungen die nach dem 28. Februar vorgelegt werden und/oder Anmeldungen, die vor Beginn des neuen Kindergartenjahres bereits einen Platz wünschen erfolgt nach folgenden Kriterien:

 

3.1. Rechtzeitig eingegangene Anmeldungen für Monate Januar-Juli des folgenden Kindergartenjahres

Sollten noch Plätze vorhanden sein, erfolgt ein Platzangebot spätestens drei Monate vor gewünschtem Platzbezug. Die Vergabe richtet sich hierbei nach den Modalitäten der Platzvergabe im März/April (Punkt 1 und 2).

 

3.2. Verspätete Anmeldung (nach dem 28. Februar für folgendes Kindergartenjahr)

Hier werden nach Zuteilung der Plätze im Rahmen der Platzvergabe nach Punkt 1 und 2 und nach Verteilung von Plätzen nach Punkt 3.1. (wenn ein Platz zwischen Januar-Juli beantragt ist) noch vorhandene Plätze angeboten. Ein mögliches Angebot erfolgt spätestens zwei Monate vor Platzbezug, frühestens vier Wochen nach Antragstellung. Die Vergabe richtet sich hierbei nach den Modalitäten der Platzvergabe im März/April (Punkt 1 und 2).

 

3.3. Anmeldungen für das laufende Kindergartenjahr

Ist sofortiger (innerhalb der nächsten zwei Monate nach Antragstellung) Platzbezug gewünscht, so werden alle freien (weder belegt noch reserviert) Plätze in allen Einrichtungen innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung angeboten. Ist ein Platzbezug in mehr als zwei Monaten nach Antragstellung im laufenden Kindergartenjahr gewünscht, so werden zunächst Plätze nach 3.1 und 3.2. vergeben. Sollten noch Plätze vorhanden sein, erfolgt ein Platzangebot spätestens sechs Wochen vor gewünschtem Platzbezug. Die Vergabe richtet sich hierbei nach den Modalitäten der Platzvergabe im März/April (Punkt 1 und 2).

 

Vorbehalt bei allen Platzvergaben (sowohl für Kindertagesstätten und Krippen):

Sollte aufgrund der Umsetzung der vorgenannten Kriterien bei der Platzvergabe ein Platz in einer Einrichtung mindestens zwei volle Monate unbesetzt sein, steht es der Stadtverwaltung/Sozialamt frei, diesen Platz dem nächsten Antragsteller anzubieten. Zuvor wird allerdings das Angebot unterbreitet, sofern es aufgrund des Alters überhaupt möglich ist, dass der nicht besetzte Zeitraum besetzt werden kann. Eine Besetzung des unbesetzten Platzes durch Gebührenzahlung ohne tatsächliche Platzinanspruchnahme ist nicht möglich