Gebühren & Satzungen

 

Weiter unten finden Sie unsere ausführliche Kostensatzung und die Satzung für die Benutzung. 

  • Die Kostenbeitragssatzung bezieht sich auf die zu zahlenden Beträge bei der Kindergartennutzung
  • Die Satzung für die Benutzung bezieht sich auf die generellen Rahmenbedingungen zur Nutzung der Kindergärten

 

Hier eine knappe Gebührenübersicht. Alles weitere entnehmen Sie bitte der Satzung. 

  • Der Kostenbeitrag beträgt für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr 1,50 € je Betreuungsstunde und erhöht sich jeweils mit Beginn eines neuen Kalenderjahres um 0,10 € je Betreuungsstunde.

ab 1. Januar 2020 auf 1,60 € je Betreuungsstunde
ab 1. Januar 2021 auf 1,70 € je Betreuungsstunde
ab 1. Januar 2022 auf 1,80 € je Betreuungsstunde
ab 1. Januar 2023 auf 1,90 € je Betreuungsstunde
ab 1. Januar 2024 auf 2,00 € je Betreuungsstunde

 

  • Der Kostenbetrag beträgt für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr 1,40 € je Betreuungsstunde und erhöht sich jeweils mit Beginn eines neuen Kalenderjahres um 0,10 € je Betreuungsstunde.

ab 1. Januar 2020 auf 1,50 € je Betreuungsstunde
ab 1. Januar 2021 auf 1,60 € je Betreuungsstunde
ab 1. Januar 2022 auf 1,70 € je Betreuungsstunde
ab 1. Januar 2023 auf 1,80 € je Betreuungsstunde
ab 1. Januar 2024 auf 1,90 € je Betreuungsstunde

  • Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr sind bis zu 6 Stunden täglich gebührenbefreit. Für eine über die 6 Stunden hinausgehende tägliche Betreuungszeit wird anteilig der übrige Kostenbeitrag nach der gültigen Satzung erhoben.

 

  • Kinder sind pünktlich abzuholen. Für Verspätungen (außerhalb der gewählten Betreuungszeit) entstehen pro angefangener ¼ Stunde Gebühren in Höhe von 5,00 €.

  • Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie in einer Tageseinrichtung der Gemeinde betreut, fallen für jedes weitere Kind, welches den niedrigeren Beitrag zu zahlen hat, nur 50 % der nach § 2 festgelegten Kostenbeiträge an. 

Übersicht für Beispielrechnung:

 Betreuungsmodell  1,60 Euro / Std. 
 U3 = 2020
 Ü3 = 2021
 1,70 Euro / Std. 
 U3 = 2021
 Ü3 = 2022
 1,80 Euro / Std. 
 U3 = 2022
 Ü3 = 2023
 1,90 Euro / Std. 
 U3 = 2023
 Ü3 = 2024
 2,00 Euro / Std. 
 U3 = 2024
 Stundenwoche 
 tägl. bis 12:00 Uhr128,00 €136,00 €144,00 €152,00 €160,00 €20
 tägl. bis 13:00 Uhr160,00 €170,00 €180,00 €190,00 €200,00 €25
 tägl. bis 14:00 Uhr192,00 €204,00 €216,00 €228,00 €240,00 €30
 tägl. bis 15:00 Uhr224,00 €238,00 €252,00 €266,00 €280,00 €35
 tägl. bis 16:00 Uhr256,00 €272,00 €288,00 €304,00 €320,00 €40
 tägl. bis 17:00 Uhr288,00 €306,00 €324,00 €342,00 €360,00 €45
 Frühdienst32,00 €34,00 €36,00 €38,00 €40,00 €5
 Mittagessen mtl.                     75,00 € ab 01/2021     75,00 €75,00 €75,00 €75,00 €-
Einzelessen3,75 €3,75 €3,75 €3,75 €3,75 €-

 

  • Das Verpflegungsentgelt für die im Kindergarten angebotenen Speisen und Getränke wird pauschaliert erhoben und erhöht sich jedes Jahr


ab 1. Januar 2019 auf 65,00 € monatlich (Einzelessen 3,25 €)
ab 1. Januar 2020 auf 70,00 € monatlich (Einzelessen 3,50 €)
ab 1. Januar 2021 auf 75,00 € monatlich (Einzelessen 3,75 €)